LEISTUNGEN

Nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Kosten und Leistungen der ärztlichen Akupunktur

Meine Praxis steht allen Patienten offen. Alle Leistungen in meiner Praxis werden nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet und können somit bei den privaten Krankenkassen eingereicht werden.

Eine Akupunktursitzung besteht aus einem Gespräch, einer Untersuchung und der Akupunktur.

Alle ärztlichen Leistungen werden nach GOÄ abgerechnet. Der normale Steigerungssatz beträgt 2,3 je nach Aufwand bis zu 3,5. Weiter Beratungsziffern und Untersuchungsziffern kommen gelegentlich zur Anwendung und werden mit ihnen abgesprochen.

Im Regelfall ergeben sich nach GOÄ folgende Kosten:

  • erste Akupunktursitzung ab 106,89 Euro
  • jede weitere Akupunktursitzung ab 84,10 Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die oben genannten Leistungen nicht. Falls sie Fragen zu den Kosten haben, berate ich sie gerne.

Kosten für allgemeinmedizinische ärztliche Leistungen

Die allgemeinmedizinischen Leistungen werden nach GOÄ abgerechnet. Im Regelfall berechnen ich den 2,3 fachen Satz, der sich je nach Aufwand bis zum 3,5 fachen Satz erhöht.

Die Abrechnungsziffern finden sie in der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ